Die Luft ist raus und die Ehe steht vor dem Aus. Die Konflikte und Probleme aus der Welt zu schaffen war nicht mehr möglich. Die Ehe ist einfach nicht mehr zu retten. Eine Scheidung kann eine Ehe beenden, auch wenn es schmerzhaft ist und zu Veränderungen im Leben führt. Eine Form in Österreich ist die einvernehmliche Scheidung. Wie die geht, erfährt man in diesem Artikel.
Das Ende einer Ehe – die einvernehmliche Scheidung
Der wohl einfachste Weg ist die einvernehmliche Scheidung. Sie läuft unkompliziert ab und erspart den Rosenkrieg. Wichtig dabei, sich auch nach dem Ehe-Aus noch auf Augenhöhe zu begegnen und über die zu klärenden Punkte eine gemeinsame Meinung zu haben. Das bedeutet, bevor überhaupt die Scheidungsunterlagen eingereicht werden, sind sich die beiden Ehepartner schon in allen wichtigen Fragen bezüglich der Beendigung der Ehe einig. Auch die Folgen sind geklärt und stellen kein Hindernis dar.
Sind bereits Kinder aus der Ehe hervorgegangen, ist diese Form der Scheidung einfach der bessere Weg. Schließlich sind sie schon genug durch die Trennung der Eltern belastet, da braucht es keine zusätzlichen Streitigkeiten mehr. Hilfreich ist hier eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt für Familienrecht. Mit ihm kann man klären, ob eine einvernehmliche Scheidung eine Option sein kann.
Auf den Rosenkrieg verzichten
Es besteht kein Zweifel darüber, dass eine Scheidung viele Fragen aufwirft, die es zu klären gilt. Bei der einvernehmlichen Scheidung geschieht das ohne Zank und Streit. So geht die Scheidung schneller über die Bühne und es wird nicht so kostspielig wie bei einer strittigen Scheidung.
Alle wichtigen Fragen in Bezug auf die Scheidung sind bereits vor der eigentlichen Scheidung geklärt. Dazu zählen folgende Punkte:
- die Obsorge für die Kinder
- der Unterhalt
- die Vermögensaufteilung
- die Aufteilung des gemeinsamen Hausrats.
Die Kosten für eine Rechtsvertretung, aber auch die Verfahrenskosten sind dabei leichter zu kalkulieren und bleiben überschaubar. Ein gemeinsamer Anwalt vertritt beide Parteien. Alternativ kann ein Mediator zu einer einvernehmlichen Lösung beitragen.
Wann ist die einvernehmliche Scheidung möglich?
Voraussetzung ist, dass beide Ehepartner sich darüber einig sind, dass die Ehe nicht fortgeführt werden kann. Die Ehe ist gescheitert. Zum Zeitpunkt des Scheidungsantrags müssen die Eheleute bereits sechs Monate getrennt leben. Alle Fragen in Bezug auf die Scheidung müssen geklärt sein. Auch die Umgangsregelungen zu den gemeinsamen Kindern müssen festgelegt worden sein.
Idealerweise ist der Nachweis darüber, dass man eine Beratung in Anspruch genommen hat, um dem Kindeswohl gerecht zu werden vorhanden.
Unkompliziert und einvernehmlich
Sind sich die Eheleute über alle Fragen einig, kann der Scheidungsantrag mit allen übrigen Unterlagen beim Bezirksgericht eingereicht werden. Vom Gericht wird dann ein Termin bestimmt, an dem die Unterlagen genau geprüft werden.
Gleichzeitig erfolgt der Rechtsspruch. Gegen ihn kann innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Rekurs erhoben werden. Erfolgt kein Rechtsmittel, ist der Beschluss rechtskräftig und die Ehe geschieden.
Die Dauer der einvernehmlichen Scheidung
Nach dem Scheidungsantrag dauert es etwa vier bis sechs Monate, bis das Ehepaar geschieden ist. Etwas länger dauert es, wenn ein Versorgungsausgleich notwendig ist. Sind ein Ehevertrag und eine Scheidungsfolgenvereinbarung vorhanden, kann die Dauer beschleunigt werden. Dann muss nämlich nicht mehr verhandelt werden. Alle Punkte sind klar geregelt.
Lange kann eine einvernehmliche Scheidung dauern, wenn plötzlich und unerwartet Streitigkeiten auftreten. Dann muss man bis endgültigen Scheidung häufig Jahre warten.
Wichtig für die Dauer des Verfahrens sind folgende Punkte:
- Sind sich die Parteien über alle Punkte der Scheidung einig?
- Wurden die notwendigen Dokumente vollständig und unterschrieben eingereicht?
- Gibt es einen Versorgungsausgleich?
- Wie schnell ist ein Termin vor Gericht möglich?
Unterlagen für die Scheidung
Auch für eine einvernehmliche Scheidung müssen Dokumente bei Gericht eingereicht werden. Dazu gehören die Folgenden:
- die Heiratsurkunde
- der Staatsbürgerschaftsnachweis der Eheleute
- die Meldebestätigung
- ein amtlicher Lichtbildausweis
- die Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
- so vorhanden der Ehevertrag oder die Scheidungsvereinbarung.
Sind die Unterlagen vollständig, kann die Scheidung beantragt werden.
So teuer wird es
Eine Scheidung tut nicht nur weh, sie kostet auch. Zunächst einmal beträgt die Gerichtsgebühr 279 Euro für den Scheidungsantrag. Die Verhandlung kostet dann noch einmal 279 Euro. Für den Übertrag von Liegenschaften wird dann noch einmal eine Gebühr von 439 Euro fällig.
Ist das Vermögen jedoch niedriger als 4.424 Euro und beträgt das jährliche Einkommen weniger als 13.244 Euro, so kann eine Gebührenbefreiung beantragt werden. Der Antrag ist jedoch vor dem Scheidungsantrag zu stellen. Wird nur einer der beiden Eheleute von den Gebühren befreit, so muss der andere für ihn aufkommen.
Können die Ehepartner keine Gebührenbefreiung erhalten, so kann Verfahrenkostenhilfe beantragt werden. Die Verfahrenkostenhilfe beinhaltet auch die Anwaltskosten. Es empfiehlt sich daher, dass die Partei einen Anwalt bei einer einvernehmlichen Scheidung beauftragt, die Verfahrenskostenhilfe beantragt.
Die einvernehmliche Scheidung läuft ohne einen Rosenkrieg ab. Beide Ehepartner sind sich bereits vor der Scheidung in allen wichtigen und zu regelnden Punkten einig. Alle Regelungen finden sich in der Scheidungsvereinbarung wieder. Es ist nicht nur die nervenschonende, sondern auch kostengünstigere Variante bei einem Ehe-Aus.