Die Geburt eines Kindes ist für Eltern das größte Glück. Wenn der Storch gleich zweimal vorbeikommt, ist die Freude meist doppelt so groß. Doch leider gilt das auch für die damit einhergehende finanzielle Belastung. Die Grundausstattung muss zweifach vorhanden sein, Babynahrung, Impfungen, Bekleidung, Schnuller braucht man doppelt. Hinzu kommt, dass die spezielle Ausrüstung für Zwillinge, wie z.B. ein Zwillingswagen, teuer ist. Ohne finanzielle Unterstützung kann es bei frischgebackenen Eltern schnell zu Engpässen kommen. In Österreich gibt es einige Förderungen, die den neu gegründeten Familien unter die Arme greifen.
Finanzielle Unterstützung in Österreich
Spätestens nach der Geburt von Zwillingen oder Mehrlingen gilt es, einen Finanzierungsplan für die Zukunft der Kinder auszutüfteln. Schließlich endet der finanzielle Aufwand nicht bei der Babyausstattung, sondern reicht über das Schulgeld bis hin zur beruflichen Ausbildung. Mindestens bis zur Volljährigkeit sind Eltern für die Versorgung ihrer Kinder verantwortlich. In Österreich gibt es einige Förderstellen, die Eltern von zwei und mehr Kindern besonders entgegen kommen. Beantragt werden kann z.B.:
- Familienbeihilfe,
- ein Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsatzbetrag,
- Wochengeld,
- ein Mehrkindzuschlag,
- etc.
Die Familienbeihilfe
Unabhängig vom Einkommen oder der Beschäftigung wird in Österreich jedem Kind Familienbeihilfe gewährt. Die Höhe ist abhängig vom Alter des Kindes:
- Kinder bis zum dritten Lebensjahr erhalten 105,40 Euro pro Monat,
- bis zehn Jahre gibt es 112,70 Euro,
- bis 19 Jahre 130,90 Euro und
- ab 19 Jahre 152,70 Euro.
Hinzu kommt ein einmaliges Schulstartgeld in Höhe von 100 Euro.
Das Kindergeld wird bis zum 24. Lebensjahr gewährt, in Ausnahmen bis zum 25., wenn z.B. das Kind ein freiwilliges soziales Jahr absolviert.
Für Eltern von Zwillingen bzw. mehr Kindern werden höhere Beträge genehmigt. Für das zweite Kind werden pro Monat zusätzlich 12,80 Euro ausgezahlt, für das dritte 47,80 etc.
Der Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsatzbetrag
Vor allem bei Eltern von Zwillingen bzw. mehreren Kindern ist es oftmals üblich, dass ein Elternteil die Arbeit aufgibt und zu Hause bei den Kindern bleibt. In solchen Fällen kann ein Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsatzbetrag beantragt werden. Als Alleinverdiener gilt jeder Steuerpflichtige, der mindestens sechs Monate Familienbeihilfe bezieht. Als Alleinerzieher gelten Personen, die seit mehr als sechs Monaten Familienbeihilfe beziehen und nicht in einer Ehe, eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft leben. Der Beitrag kann ganz einfach durch das Ankreuzen des entsprechenden Feldes in der Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden.
Außerdem können auch Sonderausgaben, wie z.B. Personenversicherungen oder Wohnraumsanierungen, steuerlich abgesetzt werden.
Wochengeld
Acht Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und acht Wochen danach können werdende Mütter in Mutterschutz gehen. Während dieser Zeit können sie Wochengeld beantragen. Bei Zwillingsgeburten und Mehrlingsgeburten wird das Wochengeld auch noch zwölf Wochen nach der Entbindung genehmigt. Das Wochengeld ist bei der Gebietskrankenkasse zu beantragen und wird anhand des durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten drei Monate berechnet.
Der Mehrkindzuschlag
Seit 1. Jänner 2011 erhält jedes dritte und weitere Kind auf die Familienbeihilfe einen Mehrkindzuschlag in Höhe von 20 €.
Weitere Förderungen
Neben diesen besonders relevanten Förderungen können auch noch Wohngeld, Kinderbetreuungsgeld, ein Familienpass und Förderungen von den einzelnen Ländern beantragt werden. Im Burgenland wird für Zwillinge z.B. eine einmalige finanzielle Förderung in Höhe von 700 € gewährt. Die Höhe der Beträge ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Quellen:
http://www.burgenland.at/buerger-service/buergerservice/familie/mehrlingsgeburten/
http://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/beihilfenundfoerderung/index.html
http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/12161302/74837524/