Unter Stalking ist das willentliche und wiederholte Verfolgen oder Belästigen eines Menschen zu verstehen. Stalking kann sich in verschiedenen Formen zeigen, vom Auflauern über Cyberstalking bis hin zu Telefonterror. Stalking ist eine Straftat. Seit 2006 schützt das Stalking-Gesetz in Österreich betroffene Personen. Meist liegt der Grund für den Täter in einer Zurückweisung, in verschmähter Liebe. Stalking ist gefährlich. Eine Studie der Universität Wien belegte, dass die Psyche von 52 Prozent der Stalking-Opfer im pathologischen Bereich liegt. 82 Prozent der Stalking-Opfer leiden an innerer Unruhe, 72 Prozent unter Angst und Schreckhaftigkeit und 67 Prozent unter Schlafstörungen. Der Anteil der Stalking-Opfer, die an Depression erkranken, liegt bei 49 Prozent. Doch gibt es Möglichkeiten, sich gegen Stalking zu schützen.
Tipps für richtiges Verhalten bei Stalking
Zunächst ist es wichtig, dem Verfolger unmissverständlich klar zu machen, dass jeglicher Kontakt mit ihm unerwünscht sei. Da Stalker oft auch über Dritte den Kontakt aufnehmen, sollten Sie alle Personen aus Ihrem persönlichen Umfeld informieren. Erzählen Sie Ihren Freunden, Verwandten und Arbeitskollegen von der Belästigung. Sollte es nötig werden, sich an die Exekutive oder ein Gericht zu wenden, ist es von Vorteil, viele Fakten aufzeigen zu können. Notieren Sie alles, was der Stalker unternimmt, sagt oder Ihnen schickt. Lassen Sie den Stalker nicht leichtfertig an Informationen. Achten Sie deshalb darauf, was Sie ins Altpapier werfen. Persönliches hat dort nichts verloren. Der Schritt vom Stalking zur Gewalt ist oft ein kleiner.
Kein Treffen mit dem Stalker!
Willigen Sie nie in ein Treffen mit dem Stalker ein, auch wenn er verspricht, dann die Belästigung zu unterlassen. Werden Sie im Auto verfolgt, fahren Sie zur nächsten Sicherheitsdienststelle. Versucht der Verfolger in Ihre Wohnung einzudringen, rufen Sie den Notruf. Psychologen gehen davon aus, dass sich Stalker zumeist selbst als Opfer sehen. Sie wollen eine Beziehung zu der verfolgten Person aufbauen. Sie wollen durch ihr Verhalten Aufmerksamkeit erregen. Da sie oft die Realität verzerrt sehen, empfehlen Psychologen, dem Stalker nie zu sagen, welche Auswirkungen die Verfolgung auf Sie hat. Die Information würde ihn nur in seinem Tun bestärken.
Das Stalking-Gesetz – Hilfe durch Exekutive
Das Stalking-Gesetz eröffnet die Möglichkeit, sich an die Exekutive beziehungsweise sich an Gerichte zu wenden. Bei Gericht kann etwa eine einstweilige Verfügung erwirkt werden, die dem Täter die Kontaktaufnahme und die Verfolgung bei Strafe verbietet. Es kann ihm sogar untersagt werden, sich an bestimmten Orten oder in einem bestimmten Umkreis um Ihr Heim und Ihre Arbeitsstätte aufzuhalten. Die Verfügung wird über ein Eilverfahren abgehandelt und wird längstens für ein Jahr ausgesprochen. Verstößt der Stalker gegen die Bestimmungen, können Sie polizeiliche Hilfe anfordern.
[box] >> Der Opfer Notruf: 0800 112 112 << [/box]Wenden Sie sich an Beratungsstellen!
Hilfe erfahren Sie auch, wenn Sie sich von Anbeginn der Belästigung oder Verfolgung an die Exekutive wenden, die Sie umfassend berät. Wichtig ist, dass Sie Beweise vorlegen können, eben Aufzeichnungen über die Vorkommnisse, empfangene SMS, Mails und Briefe. Ansprechpartner finden Sie aber auch in Gewaltschutzzentren und Fachberatungsstellen. Nach dem Stalking-Gesetz können Stalker mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden.
Links:
Stalking-Notruf
http://www.opfer-notruf.at/rechtliches/stalking/
Gesetzliche Grundlagen:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/172/Seite.1720720.html